Hilfestellung zur Schwellwertprüfung (DSFA)
Hinweis: Ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, entscheidet die Schule als Verantwortliche, in der Regel gemeinsam mit ihrer/ihrem Datenschutzbeauftragten. Diese Hilfestellung ordnet die Funktionen von QRENA den üblichen Kriterien zu. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt die Prüfung durch die Schule nicht. Maßgeblich sind auch die Listen der für die Schule zuständigen Aufsichtsbehörde.
Die Zuordnung folgt den neun Kriterien der Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe zur Datenschutz-Folgenabschätzung (WP 248), die der Europäische Datenschutzausschuss bestätigt hat. Nach diesen Leitlinien ist eine DSFA in der Regel angezeigt, wenn zwei oder mehr Kriterien erfüllt sind.
| Kriterium | Einschätzung | Begründung |
|---|---|---|
| 1. Bewertung oder Einstufung (Scoring, Profiling) | teilweise | Die Plattform zeigt der Lehrkraft Lernfortschritt, Fehlversuche und Selbsteinschätzungen (SOL) bzw. Punkte (Rallye). Es findet keine automatisierte Einstufung oder Prognose über die Person statt. |
| 2. Automatisierte Entscheidung mit Rechtswirkung | nein | Antworten werden teils automatisch auf Richtigkeit geprüft; das hat keine rechtliche oder vergleichbar erhebliche Wirkung. Entscheidungen an Checkpoints trifft die Lehrkraft. |
| 3. Systematische Überwachung | teilweise | Im SOL-Modus sieht die Lehrkraft während der Stunde den Lernfortschritt in Echtzeit. Verhalten außerhalb der Aufgaben, Standort oder Bildschirminhalte werden nicht erfasst. |
| 4. Sensible oder höchstpersönliche Daten | teilweise | Keine Daten nach Art. 9 DSGVO vorgesehen. Selbsteinschätzungen und Lerntagebuch (SOL) können persönliche Einschätzungen zum eigenen Lernen und Befinden enthalten; Freitext und Fotos können ungewollt weitere Angaben enthalten. |
| 5. Umfangreiche Verarbeitung | eher nein | Verarbeitung auf Ebene einzelner Lerngruppen; Rallye-Daten werden nach kurzer Zeit gelöscht. |
| 6. Abgleich oder Zusammenführung von Datensätzen | nein | Es werden keine Datensätze aus anderen Quellen zusammengeführt. |
| 7. Daten schutzbedürftiger Betroffener | ja | Betroffen sind in der Regel Minderjährige. |
| 8. Innovative Nutzung neuer Technologien | eher nein | Der KI-Generator verarbeitet ausschließlich Eingaben der Lehrkraft, keine Schülerdaten. |
| 9. Verarbeitung hindert an der Ausübung eines Rechts oder einer Leistung | nein | Die Nutzung entscheidet nicht über den Zugang zu Unterricht oder Leistungen. |
Einordnung
- Rallye-Modus: Ein Kriterium ist erfüllt (Minderjährige); die übrigen sind nicht oder nur am Rand berührt. Daten sind pseudonym und werden nach kurzer Zeit automatisch gelöscht.
- SOL-Modus mit Lerntagebuch und Selbsteinschätzungen: Neben dem Kriterium „Minderjährige“ sind mehrere Kriterien teilweise berührt. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung lässt sich hier nicht pauschal ausschließen. Wir empfehlen, die Frage mit der/dem Datenschutzbeauftragten zu klären.
Was QRENA für eine DSFA beisteuert
- Beschreibung der Verarbeitung: AVV § 2–4 und Vorlage für das Verzeichnis
- Maßnahmen: Technische und organisatorische Maßnahmen und Löschkonzept
- Empfänger und Drittlandbezug: Unterauftragsverarbeiter
- Rückfragen beantworten wir unter info@qrena.de.
Risikomindernde Einstellungen in der Schule
- Teamnamen und Synonyme ohne Bezug zum echten Namen vergeben.
- Schülerinnen und Schüler anleiten, in Antworten, Lerntagebuch und auf Fotos keine Namen oder persönlichen Angaben zu machen.
- Für SOL-Foto-Antworten die kürzeste passende Frist (30 Tage) wählen.
- SOL-Lernstände am Ende der Lerneinheit oder des Schuljahres löschen.
Stand: Oktober 2026
Dieses Dokument beschreibt den Stand der Plattform nach bestem Wissen. Es ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen: info@qrena.de